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 AGB | ELTMAR

AGB

AGB´s

gültig ab 01.01.2007

1. Allgemeines und Auftragsannahme:
Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen, auch dann wenn der Besteller in seinem Bestellschreiben andere Bedingungen vorschreibt. Es ist grundsätzlich Voraussetzung vor Annahme jedes Auftrages, dass ausschließlich nur unsere Lieferungs- und Zahlungsbedinungen gelten. Andere Abmachungen sind nur bindend, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Preise:
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro ab Lager Waiblingen, ausschließlich Verpackung und sonstiger Spesen. Rabatte auf die Listenpreise werden nur vorbehaltlich der fristgerechten Bezahlung des Kaufpreises gewährt.

3. Zahlungen:
Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen mit 2% Skonto oder binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, wenn sich der Besteller mit sonstigen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet.

Die Bezahlung mit Wechseln bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Bei Überschreitung des Zieles von 30 Tagen werden Verzugszinsen mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6% berechnet.
An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsbeziehung stehen, liefern wir gegen Vorauskasse bzw. Nachnahme des Rechnungsbetrages mit 2% Abzug.

4. Verpackung
Verpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

5. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich aller der gegen den jeweiligen Besteller ausstehenden Forderungen einen Eigentumsvorbehalt vor.
Im Falle der Be- oder Verarbeitung durch den Besteller gilt als vereinbart, dass wir in Höhe unserer tatsächlich noch offenstehenden Forderungen Miteigentum gemäß 947 BGB an der neuen Sache erwerben. Insoweit ist der Besteller zur unentgeltlichen Verwahrung der neuen Sache für uns verpflichtet.

Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Abnehmern ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß § 91 BGB vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, ist der Besteller nicht berechtigt.

Wir und der jeweilige Besteller sind sich darüber einig, dass die gelieferte Ware bis zur Einlösung etwa hingegebener Schecks oder Wechsel unser Eigentum bleibt.

Machen wir von unserem Eigentumsvorbehalt durch Rücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu veräußern oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, behalten wir uns vor.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Für Lieferungen und Zahlungen ist Erfüllungsort Waiblingen. Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist Waiblingen.

Für alle Rechtsbeziehungen gilt unter Ausschluß ausländischen Rechts, Deutsches Recht.

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